Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

GMK Geräteliste Medizintechnik Kessler
Weinbergstr. 39
71229 Leonberg

–       im folgenden Verwender genannt -

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§ 1 Allgemeines

1.Der Verwender vermittelt Verträge zwischen Verkäufern und Käufern von bereits in Verkehr gebrachten Medizinprodukten gegen Provision. Weder kauft noch verkauft der Verwender selbst die vermittelten Produkte. Für einen Verkauf des Verwenders von Produkten gelten gesonderte Bedingungen.
2.Die Vermittlung erfolgt nur zwischen Personen innerhalb der Fachkreise gem. § 3 Nr. 17 Medizinproduktegesetz (MPG), nicht gegenüber Laien oder Verbrauchern, sofern es sich nicht um Medizinprodukte handelt, die auch zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind gem. § 3 Abs. 1 Medizinprodukteanwenderverordnung (MPAV). Sowohl Verkäufer als auch Käufer können nur Unternehmer im Sinn des § 14 BGB sein, es sei denn, es handelt sich um ein zur Anwendung durch Laien vorgesehenes Medizinprodukt. Produkte, die zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, werden als solche ausdrücklich bezeichnet.
3. Vermittelt werden nur solche Medizinprodukte, die bereits in Verkehr gebracht wurden. Eine Aufbereitung oder wesentliche Veränderung findet im Rahmen der Vermittlung nicht statt. Ein neues Inverkehrbringen im Sinn des MPG findet nicht statt.
4. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss


1. Der Vertragspartner gestattet dem Verwender ausdrücklich auch die Tätigkeit für den anderen Teil des zu vermittelnden Kaufvertrags.
2. Zwischen Verwender und Verkäufer kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, ebenso zwischen Verwender und Käufer.
3. Der Verkäufer teilt dem Verwender das zu vermittelnde Produkt mit allen relevanten Informationen samt Verkaufspreis sowie üblicherweise einem Bild mit. Der Verwender stellt das zu vermittelnde Produkt auf seine Internetplattform mit den relevanten zur Verfügung gestellten Informationen sowie dem Bild, falls zur Verfügung gestellt. Der Verkäufer teilt auch mit, ob das Medizinprodukt zur Anwendung durch Laien vorgesehen ist. Sollte dies unzutreffenderweise angegeben werden, stellt der Verkäufer den Verwender von sämtlichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
4. Findet sich ein Käufer für das Produkt, übermittelt dieser den Kaufpreis vorab an den Verwender. Nach Geldeingang vermittelt der Verwender die jeweiligen Kontaktdaten und wirkt beim Abschluss eines Kaufvertrags mit. Der Verwender leitet den vorab erhaltenen Kaufpreis an den Verkäufer weiter, nachdem der Kauf wirksam abgeschlossen wurde, das Produkt dem Käufer zugegangen ist und dieser die Mängelfreiheit bestätigt hat. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass das Medizinprodukt mängelfrei ist und einen im Rahmen des Alters und der Vornutzung zu berücksichtigenden funktionalen Zustand aufweist.
5. Für die Vermittlung erhält der Verwender vom Verkäufer/Käufer eine Provision in Höhe von 16 % des Kaufpreises, des Einstellungspreises, je nach individualvertraglicher Vereinbarung.  Für eine Leasing-Vermittlung, Leasing-Übernahme ist diese Provision ebenso fällig. Im Einzelfall kann eine abweichende Provisionshöhe vereinbart werden.
6. Auf Wunsch des Verkäufers kann das Medizinprodukt nach gesonderter Vereinbarung auch über andere Vertriebswege angeboten werden als die Internetplattform des Verwenders. Kosten, die durch die Verwendung solcher zusätzlichen Vertriebswege entstehen, sowohl beim Dritten als auch beim Verwender, trägt der Verkäufer.


§ 3 Zahlung von Kaufpreis und Vermittlungsgebühr


1.Die unter § 2 Punkt 5. der AGB genannte Provision wird fällig sowohl für Verkäufer als auch für Käufer nach wirksamem Abschluss des Kaufvertrags.
2.Die fällige Provision ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen auf folgendes Konto: Volksbank Stuttgart DE94600901000664930000
3. Der Kaufpreis wird vom Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags durch den Verwender entgegengenommen und an den Verkäufer ausbezahlt nach Abwicklung des Kaufvertrags und Bestätigung der Mängelfreiheit durch den Käufer auf ein vom Verkäufer zu bezeichnendes Konto.


§ 4 Übergabe der Produkte


1. Das zu vermittelnde Produkt verbleibt üblicherweise während der Dauer des Angebots auf der Internetplattform des Verwenders beim Verkäufer.
2. Die Verbringung des Produkts nach erfolgtem Kaufvertrag vom Verkäufer zum Käufer ist Sache der Kaufvertragsparteien.
3. Bei einem Versand des Produkts erfolgt ein solcher direkt von Verkäufer zu Käufer. Für Transportschäden haftet der Versender.


§ 5 Mängel der Produkte


1. Für etwaige Mängel am zu vermittelnden Produkt haftet allein der Verkäufer.
2. Sollte der Käufer Mängel geltend machen, bemüht sich der Verwender um eine einvernehmliche Regulierung zwischen den Kaufvertragsparteien.


§ 6 Haftung


1. Der Verwender (auch bei Pflichtverletzungen von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Verwender haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung besteht jedoch für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
2. Der Verwender haftet nur für eigene Inhalte auf der Internetplattform. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Verwender für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verwender Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 7 Schlussbestimmungen


Gerichtsstand ist das an dem Geschäftssitz des Verwenders zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Der Verwender ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner am zuständigen Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.