Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Weinbergstr. 39
71229 Leonberg
– im folgenden Verwender genannt -
–
§ 1 Allgemeines
1.Der Verwender vermittelt Verträge zwischen Verkäufern
und Käufern von bereits in Verkehr gebrachten Medizinprodukten gegen Provision. Weder kauft noch
verkauft der Verwender selbst die vermittelten Produkte. Für einen Verkauf des
Verwenders von Produkten gelten gesonderte Bedingungen.
2.Die Vermittlung erfolgt nur zwischen Personen innerhalb der Fachkreise gem. §
3 Nr. 17 Medizinproduktegesetz (MPG), nicht gegenüber Laien oder Verbrauchern,
sofern es sich nicht um Medizinprodukte handelt, die auch zur Anwendung durch
Laien vorgesehen sind gem. § 3 Abs. 1 Medizinprodukteanwenderverordnung (MPAV). Sowohl Verkäufer als
auch Käufer können nur Unternehmer im Sinn des § 14 BGB sein, es sei denn, es handelt
sich um ein zur Anwendung durch Laien vorgesehenes Medizinprodukt. Produkte,
die zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, werden als solche ausdrücklich bezeichnet.
3. Vermittelt werden nur solche Medizinprodukte, die bereits in Verkehr
gebracht wurden. Eine Aufbereitung oder wesentliche Veränderung findet im Rahmen der
Vermittlung nicht statt. Ein neues Inverkehrbringen im Sinn des MPG findet
nicht statt.
4. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertragspartner gestattet dem Verwender ausdrücklich auch die Tätigkeit
für den anderen Teil des zu vermittelnden Kaufvertrags.
2. Zwischen Verwender und Verkäufer kommt ein Vermittlungsvertrag zustande,
ebenso zwischen Verwender und Käufer.
3. Der Verkäufer teilt dem Verwender das zu vermittelnde Produkt mit allen
relevanten Informationen samt Verkaufspreis sowie üblicherweise einem Bild mit. Der Verwender stellt
das zu vermittelnde Produkt auf seine Internetplattform mit den relevanten zur Verfügung gestellten
Informationen sowie dem Bild, falls zur Verfügung gestellt. Der Verkäufer teilt
auch mit, ob das Medizinprodukt zur Anwendung durch Laien vorgesehen ist. Sollte dies unzutreffenderweise
angegeben werden, stellt der Verkäufer den Verwender von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hieraus frei.
4. Findet sich ein Käufer für das Produkt, übermittelt dieser den Kaufpreis
vorab an den Verwender. Nach Geldeingang vermittelt der Verwender die jeweiligen
Kontaktdaten und wirkt beim Abschluss eines Kaufvertrags mit. Der Verwender
leitet den vorab erhaltenen Kaufpreis an den Verkäufer weiter, nachdem der Kauf wirksam
abgeschlossen wurde, das Produkt dem Käufer zugegangen ist und dieser die Mängelfreiheit bestätigt hat.
Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass das Medizinprodukt mängelfrei ist
und einen im Rahmen des Alters und der Vornutzung zu berücksichtigenden funktionalen Zustand
aufweist.
5. Für die Vermittlung erhält der Verwender vom Verkäufer/Käufer eine Provision
in Höhe von 16 % des Kaufpreises, des Einstellungspreises, je nach individualvertraglicher Vereinbarung.
Für eine Leasing-Vermittlung, Leasing-Übernahme ist diese
Provision ebenso fällig.
Im
Einzelfall kann eine abweichende Provisionshöhe vereinbart werden.
6. Auf Wunsch des Verkäufers kann das Medizinprodukt nach gesonderter
Vereinbarung auch über andere Vertriebswege angeboten werden als die
Internetplattform des Verwenders. Kosten, die durch die Verwendung solcher
zusätzlichen Vertriebswege entstehen, sowohl
beim Dritten als auch beim Verwender, trägt der
Verkäufer.
§ 3 Zahlung von Kaufpreis und Vermittlungsgebühr
1.Die unter § 2 Punkt 5. der AGB genannte Provision wird fällig sowohl für
Verkäufer als auch für Käufer nach wirksamem Abschluss des Kaufvertrags.
2.Die fällige Provision ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen auf folgendes
Konto: Volksbank Stuttgart DE94600901000664930000
3. Der Kaufpreis wird vom Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags durch den
Verwender entgegengenommen und an den Verkäufer ausbezahlt nach Abwicklung des Kaufvertrags und
Bestätigung der Mängelfreiheit durch den Käufer auf ein vom Verkäufer zu bezeichnendes Konto.
§ 4 Übergabe der Produkte
1. Das zu vermittelnde Produkt verbleibt üblicherweise während der Dauer des
Angebots auf der Internetplattform des Verwenders beim Verkäufer.
2. Die Verbringung des Produkts nach erfolgtem Kaufvertrag vom Verkäufer zum
Käufer ist Sache der Kaufvertragsparteien.
3. Bei einem Versand des Produkts erfolgt ein solcher direkt von Verkäufer zu
Käufer. Für Transportschäden haftet der Versender.
§ 5 Mängel der Produkte
1. Für etwaige Mängel am zu vermittelnden Produkt haftet allein der Verkäufer.
2. Sollte der Käufer Mängel geltend machen, bemüht sich der Verwender um eine
einvernehmliche Regulierung zwischen den Kaufvertragsparteien.
§ 6 Haftung
1. Der Verwender (auch bei Pflichtverletzungen von Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen) haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der
Verwender haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten. Eine Haftung besteht jedoch für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten). Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird beschränkt
auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
2. Der Verwender haftet nur für eigene Inhalte auf der Internetplattform.
Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Verwender für
die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die
fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verwender Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen
Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
§ 7 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist das an dem Geschäftssitz des Verwenders zuständige Gericht,
sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Der Verwender ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner am zuständigen
Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen
Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.